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Ausschreibung – 1. Familienwettbewerb Schleswig-Holstein 2012
17. + 18.03.2012 - Reitanlage St. Hubertus Rendsburg, Klint 44, 24768 Rendsburg
Nennung an: Susanne R. Hinrichs, Klint 44, 24768 Rendsburg, 01725893753,
Info´s: www:familienwettbewerb-schleswig-holstein.de.tl
Disziplinen: Dressur, Springen, Laufen 3 km, Schwimmen 50 m mit Wende, Anhänger- Geschicklich- keitsfahren
Teilnehmer:
Familien, aus SH/HH gem. Präambel A + 10 Sponsorenteams gem. Präambel B; 10 Gastfamilien aus BRD;
Je Mannschaft mind. 3 max. 5 Teilnehmer, davon mind. 1 Reiter. Alle LKs sind zugelassen, jedoch mind. Reitabzeichen IV,
Es sind 10 Sponsorenteams (Verwandtschaft nicht erforderlich) zugelassen. Jede Disziplin darf nur von einem TN durchgeführt werden, d.h. 1 Reiter Dressur, 1 Reiter Spr., 1 Läufer, 1 Schwimmer, 1 Gespannfahrer.
Pf./Po.: mind. 5 Jahre; keine S platz. Pferde. Schulpferde erwünscht.
Anforderung: Dressur je nach LK; E-L (LK 6 = E, LK6,5 = A, LK4,5= L, LK1-4-M)
Springen je nach LK analog Dressur, als Stil-Springen; Laufen 3 km; Schwimmen 50 m mit Wende; Geschicklichkeitsparcours siehe Homepage
Bewertung: Es werden die drei besten Disziplinen (incl. mind. 1 Reitdisziplin) gewertet. Schwimmen, Laufen, gem. Punkte-Tabelle n. Alter/Geschlecht
Nennschluss: 3.02.2012 – Achtung Startbereitschaft 1 Woche vor der Veranstaltung
Vorläufige ZE: wir bemühen uns, das Reiten auf einen Tag zu legen. Schwimmen vorrangig So.
Der Veranstalter behält sich vor, bei zu großer Beteiligung Teile der Veranstaltung auf den Freitag vorzuverlegen.
Plätze: Halle 20/40m Vorbereitung: 20/40m; Außenplatz Sand 20/60m u. 20/40m
Präambel A: Familien im Sinne dieser Veranstaltung sind Verwandtschaftsgrad 1. + 2. Grades u. Lebensgemeinschaften. Das reitende Familienmitglied muss nennen, dies muss auch Mitglied in einem Reitverein sein. Der Autofahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Berufskraftfahrer sind von diesem Teilwettbewerb ausgeschlossen. Eine Familie besteht aus mind. 3 Familienmitgliedern im Sinne dieser Präambel. (bei Unsicherheiten bitte nachfragen).
Präambel B: Zugel. sind Sponsorenteams (Anfrage und Genehmigung vom Veranstalter erforderlich), bei denen keine Verwandtschaft erforderlich ist. Sponsoren sind die, die entweder Sachpreise/Geldpreise im Wert von 300 € gespendet haben.
Teilnehmer: Familien gem. Präambel A u. B, Reiter LK 6-1,
Pferde: Alter: gem. LPO § 400 bzw. § 500; Pferde o. S-Platzierungen
Ausrüstung: gem. LPO §§ 68, 70
Besondere Bestimmungen:
Einsätzen sind der Nennung als Scheck beizufügen. Eine Nennung ist für die gesamte Familie abzugeben, entsprechender Vordruck ist unter runter zu laden. Nennungen ohne Bezahlung werden nicht akzeptiert.
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