Letzte Aktualisierung:
Montag, 30. Januar 2012

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eine Pferdelaenge voraus

KRAEMER Pferdesport
4.Industriestrasse 1+2
68766 Hockenheim
Tel.: (0180) 5 94 94 00 *
*0,14 €/min Dt. Telekom, Mobilfunk max. 0,42/Min


Kuschel VTV Generalvertretung

Katja Kuschel
R+V/VTV Generalvertretung
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Der Pferderechts Spezialist

Zwölf Gebote für das Reiten im Gelände

  • Verschaffe deinem Pferd täglich ausreichend Bewegung unter dem Sattel und möglichst auch auf Weide oder Paddoc
  • Gewöhne dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und an das Gelände; verwende die vorgeschriebene Beleuchtung und reflektierende Sicherheitswesten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht!
  • Unternehme Ausritte nicht alleine! In der Gruppe macht es mehr Spaß und ist sicherer!
  • Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich und das Pferd; trage beim Ausritt stets den bruch- und splittersicheren Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung!
  • Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und Sattel!
  • Kennzeichne dein Pferd vor dem Ausritt ins Gelände mit den grünen Pferdekennzeichen der Pferdesportverbände!
  • Reite nur auf Straßen und Wegen oder besonders ausgewiesenen Flächen, niemals querbeet. Benutze die für das Reiten besonders ausgewiesenen Wege, wenn diese vorgeschrieben sind!
  • Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Niederschläge weich geworden sind, und passe dein Tempo dem Gelände an!
  • Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannen und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit zu allen!
  • Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadenersatz!
  • Spreche mit Reit- und Fahrkollegen/innen, die gegen diese Regeln verstoßen!
  • Du bist Gast in der Natur; dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst!
     

    Schaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner!

aus der Landesforstverwaltung Baden-Wuerttemberg)

Mit dem Hund unterwegs

Erholung und Entspannung - dazu gehört für die meisten Menschen ein Spaziergang im Grünen. Wer einen Hund besitzt, möchte seinen vierbeinigen Freund natürlich dabei haben. Und oftmals ist es gerade der Hund, der sein Herrchen oder Frauchen zu einem Waldspaziergang animiert, damit er seinen "Bedürfnissen" nachkommen kann und Hund und Besitzer die nötige Bewegung bekommen

Doch nicht nur der Hund hat Bedürfnisse - in Wald und Feld leben viele Tiere, die uns auf den ersten Blick nicht auffallen. Die Anwesenheit von Mensch und Hund wird von den Wildtieren sehr wohl registriert. Egal ob sie mit Flucht oder nur mit angespannter Beobachtung darauf reagieren - für das Wildtier entsteht eine Stresssituation. Damit geht unter anderem ein erhöhter Energieverbrauch einher. In Zeiten mit knappem Nahrungsangebot können solche Stresssituationen zum Tod von Wildtieren führen. Jeder Waldbesucher, ob mit oder ohne Hund, sollte um Rücksichtnahme bemüht sein. Dies gilt auch gegenüber anderen Waldbesuchern. Gerade Kinder und ältere Personen fürchten sich vor großen oder sehr lebhaften Hunden. Hundebesitzer sollten die Sorgen Anderer ernst nehmen.

In Baden-Württemberg gilt im Wald kein Leinenzwang, Hundehalter dürfen ihre Vierbeiner frei laufen lassen, solange sie sie unter Kontrolle haben. Das Landeswaldgesetz enthält nur eine explizite Regelungen zum Laufenlassen von Hunden (§ 83 Abs. 2 Nr. 8 LWaldG). Aber auch ein Verstoß gegen § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann seitens der zuständigen Forstbehörde geahndet werden. Ordnungswidrig handelt außerdem, wer in einem nicht befriedeten Teil eines Jagdbezirks vorsätzlich oder auch nur fahrlässig Hunde ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gegen deren Entkommen oder außerhalb seiner Einwirkung frei laufen lässt (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 Landesjagdgesetz). Grundsätzlich haben Jagdpächter sogar das Recht, wildernde Hunde zu töten. Deshalb ein Appell an alle Hundeshalter: Lassen Sie Ihren Hund bitte nur dann frei laufen, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie ihn unter Kontrolle haben und ihn jederzeit unverzüglich zu sich rufen können. Hunde sollten im Unterholz oder Gebüsch nicht frei stöbern!

Wenn Sie anderen Waldbesuchern begegnen, nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, ebenso, wenn Sie vor Ihrem Hund ein Wildtier entdecken. Achten Sie bitte darauf, dass Erholungseinrichtungen wie Spielplätze, Ruhebänke und Trimmpfad-Stationen u.a. nicht verunreinigt werden.

Mit ein wenig Rücksicht bringt Ihr Ausflug für Mensch und Tier Freude und Entspannung.
Vielen Dank!
 

(aus der Landesforstverwaltung Baden-Wuerttemberg)

Am Freitag, dem 18.09.09 fand ein workshop der "Aktivregion Alsterland e.V." zum Thema Integriertes Wegenetz in Norderstedt statt.

Wanderer, Fahrradfahrer, Reiter und andere "freizeitliche Landschaftsnutzer" trafen sich in Plenum und Einzelgruppen. Man kann sagen: es bewegt sich etwas im Kreis Segeberg.

Obwohl wir vielleicht in Zukunft mehr gut bereitbare Wege haben werden, werden wir immer auch Straßen und mitunter auch Fahrradwege mit nutzen wollen/müssen, um an unser Ziel zu kommen.

Bleiben insbesondere die Radwege durch Hinterlassenschaften verschmutz, wird es schwierig, von den Gemeinden Zuschüsse für Reitwegeprojekte zu bekommen. Es ist jetzt schon so, dass viele Anwohner den Reiter nicht als Abwechselung im Straßenbild betrachten sondern als Störung. Darf er dann auch noch dem Reiter "hinterherputzen" so ist das Feinbild perfekt.

Durch die öffentliche Diskussion ist es inzwischen normal, dass Hundebesitzer die Häufchen ihrer Lieben entfernen. Ich würde mir dasselbe von den Reitern wünschen.

Alle, mit denen ich gesprochen habe, steigen selbstverständlich ab um die Haufen auf den Grünstreifen zu schieben oder kommen später mit einer Schaufel vorbei. Für die anderen ist der

§ 32 StVO

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unveruzüglich zu beseitigen.

Besser ist es, jetzt aufmerksam zu sein, als später den rotumrandeten Schildern mit dem schwarzen Reiter zu begegnen.

Almut Hamm

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